Staatlich geförderte Altersvorsorge - Riesterrente & Rüruprente
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staatlich geförderte Altersversorge  

 

Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge handelt es sich nicht um genau ein Produkt, sondern um eine mehrstufige ineinandergreifende Steuersparnis bei der Geldanlage in Altersvorsorgeprodukte.

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist der Grundstock der staatlich geförderten Altersvorsorge. Weiterhin bietet der Staat Steuervorteile für die so genannte Riesterrente an.

Basisrente (Rürup-Rente)

Der Versicherte kann bei dieser Geldanlage selbst entscheiden, ob die Beiträge in z.B. Investmentfonds oder in die klassische Versicherung einfliessen. Weiterhin ist es möglich während der Laufzeit die Anlage umzuschichten, so dass Anfangs in risikoreichere Produkte investiert wird und kurz vor Ablauf der Versicherung in risikoärmere Produkte umgeschichtet wird.

Steuervorteil: Für einen alleinstehenden Beamten bzw. Angestellten, die gesetzliche rentenversichert sind, können Im Jahr 2006 62% der gezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 12.400 Euro von der Steuer abgesetzt werden. In den Folgejahren bis 2025 erhöht sich der Prozentsatz der von der Steuer abzugfähigen Beiträge um jeweils 2 % und auf maximal 20.000 Euro

weitere Informationen und Angebotsrechner zur Rüruprente

 

Riesterrente

Die Riesterrente ist ein Sparprodukt für die Rente, welches hauptsächlich dazu dienen soll, die Lücken zu füllen, die durch die Sparmaßnahmen in der gesetztlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren entstanden sind. Die Riesterrente wird aus diesem Grund steuerlich begünstigt. Bei der Riesterrente müssen allerdings alle Vertragsbedingungen beachtet werden. Werden die Vertragsbedingungen nicht eingehalten, dann kann es passieren, dass der Staat die gewährten Steuerzuschüsse (dies betrifft auch gewährten Steuervergünstigungen in der Vergangenheit) zurückfordert. Ohne diese Steuervorteile wäre die Riesterrente aufgrund der Auflagen und gesetzten Rahmenbedingungen als rentable Sparform für die Rente nicht geeignet. Die Riesterrente muß von den staatlichen Organen zugelassen sein.

Steuervorteil: Die Steuervorteile der Riesterrente kann jeder Beamte und Angestellte, der gesetzlich rentenversichert ist, in Anspruch nehmen. In der Riesterrente kann der Versicherte im Jahr 2006 Beiträge bis zu 3% des Bruttoeinkommens und maximal 1.575 Euro anlegen. Die staatlichen Zulagen betragen hierfür 114 Euro pro Person plus 138 Euro pro mitversichertem Kind.

weitere Informationen und Angebotsrechner zur Riesterrente

Rendite (0)

Die Rendite ist bei der staatlich geförderten Altersvorsorge von vielen Einflußfaktoren abhängig. Folgende Faktoren spielen u.a. eine Rolle:

  • Besteuerung der Kapital- bzw. Rentenauszahlung
  • Wertentwicklung der angelegten eingezahlten Beträge
  • Lebenserwartung des Anlegers bei Rentenauszahlung
  • staatliche Zusschüsse bzw. Steuerbegünstigung (vom persönlichen Einkommenssteuersatz abhängig)
  • Anlageform der Riesterrente (z.B. Banksparplan, Fondsparplan, Versicherung)

Aufgrund der Komplexität dieser Anlageform kann keine Aussage über die Höhe der Rendite im Voraus gemacht werden. Dies kann nur anhand von Modellbeispielen aufgezeigt werden.

Anmerkung: Ist die Steuerersparnis bei den Einzahlungsbeträgen niedriger als die zu erwartende Versteuerung der späteren Rentenauszahlung, dann ist diese Anlageform mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu empfehlen.

Risiko (+)

Abgesichert sind die eingezahlten und staatlich bezuschussten Beträge, so daß die vereinbarte Mindestrente entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgesichert ist.

Verfügbarkeit (-)
Die Auszahlung der Beträge erfolgt am Ende der Laufzeit entweder einmalig als Kapitalzahlung (z.B. bei Riesterrente bis zu 30%) oder auf monatlicher Basis als Rentenzahlung. Die Verfügbarkeit des Geldes vor Ablauf der Verträge ist nicht möglich.

 



 
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