Versicherungen
Kopfzeilenbild  
Unabhängige Finanzberatung  
  :: Inmaco Home :: Geldanlageformen :: Anlageberatung :: Versicherungen :: Kreditberatung :: Unternehmen :: Finanzkatalog
 
 
Berufsunfähigkeit
Gebäude
Grundbesitzerhaftpflicht
Hausrat
Fahrzeug Haftpflicht
Fahrzeug Kasko
Private Haftpflicht
Privater Krankenschutz
Privater Krankenzusatz
Private Pflege
Rechtsschutz
Risikoleben
Unfall
 
 

Versicherungen / Risikomanagement

 

 

GeldscheinUnter Risikomanagement wird das Absichern der Risiken verstanden, welche während des Aufbringens des Anlagebetrages bei der Kapitalanlage auftreten können. Dies heißt, daß im Falle des Eintretens der folgenden Risiken Schäden entstehen können und hierfür große Summen an Geld für die Schadensbehebung aufgebracht werden müßten. Ist der Schaden sehr hoch dann steht entweder nur noch wenig oder kein Geld für die Vermögensanlage zur Verfügung. Dies gefährdet die Umsetzung der Anlagestrategie. Es kann auch dazu führen, daß die bisher angelegten Beträge zur Schadenbehebung herangezogen werden müssen und hierdurch auch ein zusätzlicher Schaden bei der Kapitalanlage entsteht. Dies gilt es zu verhindern!

 

Es müssen folgende Risiken grundsätzlich abgesichert sein:

 

  • selbstverschuldete Schäden durch eine Private Haftpflichtversicherung
  • Ausfall des Einkommens durch Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Unfallversicherung ist hierfür nicht ausreichend)
  • Schäden am Hausrat durch eine Hausratversicherung
  • Schäden an der Wohnimmobilie falls Sie Eigentümer sind durch eine Feuerschutzversicherung besser noch eine umfassende Gebäudeschutzversicherung
  • Schäden am Fahrzeug durch eine Fahrzeug Haftpflichtversicherung
  • unvorhergesehene Reparaturen und Kosten, durch Rücklage von 2-3 Monats-Bruttogehältern

 


 

UnfallFür folgende Risiken lohnt es sich Gedanken zu machen eine Versicherung abzuschließen. Diese Risiken treten entsprechend dem Umfeld des Anlegers stärker oder weniger stark auf:

 

  • Unfallschäden (z.B. Personenschäden), durch eine Unfallversicherung (besonders wichtig für aktive Personen, die viel Reisen, Sport treiben oder risikoreiche Hobbies betreiben)
  • sebstverschuldete Unfälle mittels einer Fahrzeug-Vollkaskoversicherung, insbesondere bei Fahrzeugen, die einen hohen Wert haben und bei Vielfahrern
  • Rechtsstreitigkeiten, z.B. Nachbarkeitsstreitigkeiten, berufliche Auseinandersetzungen oder auch im Straßenverkehr durch eine Rechtsschutzversicherung
  • Tod von Familienangehörigen durch eine Risikolebensversicherung
  • Wasserschäden durch eine Hochwasserversicherung


Arbeitslosigkeit

 

Weiterhin sollte man sich Gedanken machen, was im Falle von Arbeitslosigkeit geschieht, d.h. können noch alle Unterhaltskosten inklusive Versicherungen und Absicherungen aufrechterhalten werden, oder nicht. Wenn nicht, dann muß beim Anlageplan darauf geachtet werden, daß nicht weitere Verpflichtungen entstehen, die dann zu finanziellen Engpässen führen können, bzw. zum Auflösen der angelegten Beträge. Eine ideale Absicherung gegen Arbeitslosigkeit gibt es in Deutschland zur Zeit nicht. Hier kann ich nur raten eine Modelrechnung zu erstellen, indem man sich fragt: "Was würde passieren, wenn die Arbeitslosigkeit eintritt und welche Verpflichtungen muß ich als Anleger in diesem Fall eingehen? Zu diesen Verpflichtungen zählen u.a:

 

  • Miete
  • Kreditkosten, z.B. für das Eigenheim / Eigentumswohnung oder die Firma
  • Lebenshaltungskosten (inkl. Fahrzeug, Zeitungen, Bankgebühren, Telefon, Internet, Arzt & Apotheke)
  • Versicherungen mit oder ohne Ausetzungsoptionen
  • Verpflichtungen aus Anlageverträgen
  • Sparpläne mit oder ohne Ausetzungsoptionen

 

UnterschriftenAnhand dieser Ausgaben und den kalkulatorischen Einnahmen im Falle der Arbeitslosigkeit kann man nun berechnen, ob der Anlageplan weiterhin Bestand haben kann oder ob dann (Not-)Verkäufe der bisherigen Anlagebeträge notwendig sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, inwieweit die bisher getätigten Kapitalanlagen negativ auf die staatlichen Zahlungen Einfluss nehmen. Hier ist noch die Abhängigkeit der staatlichen Zahlungen anhand des Vermögens zu prüfen, insbesondere wie bestimmte Anlageformen staatlich behandelt werden. Wahrscheinlich wird in der Zukunft der staatlich geförderten Vermögensaufbau für den Privatanleger bei der Anrechnung besser behandelt, als nicht-staatlich geförderter Vermögensaufbau. Dies ist aber keine Garantie.

 

 


 
    ©2000-2007 InMaCo, Powered by Ralph Leipert All rights reserved.