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betriebliche Altersvorsorge  

 

Seit der Rentenreform (ab 01.01.2002) hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 1 BetrAVG). Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des bisher gezahlten Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Bei der betriebliche Altersvorsorge gibt es mehrere Varianten, wobei der Arbeitgeber gesetztlich verpflichtet ist, eine dieser Vorsorgeformen den Mitarbeitern anzubieten.

Anmerkung: Der Nachteil besteht für den Arbeitnehmer, daß der Arbeitgeber entscheiden kann, welche dieser Altervorsorgeformen er den Arbeitnehmern anbietet.

 

Direktzusage

Dies ist die in Deutschland häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber sagt den Arbeitnehmern direkt eine Zahlung der betrieblichen Altersvorsorge zu. Der Arbeitgeber muss hierfür Pensionsrückstellungen bilden.

Die Einzahlungen sind lohn-und einkommenssteuerfrei und bis 2008 bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (4%) auch sozialabgabenfrei. Die auszuzahlenden Kapital- bzw. Rentenbeträge sind voll zu versteuern.

 

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber überweist die Beiträge an eine Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber muß mit dieser Versorgungseinrichtunge einen Vertrag schließen. Die Unterstützungskasse verwaltet nur die von den Unternehmen zugewendeten Beiträge, ist also quasi nur der verlängerte Arm des Arbeitgebers. Die Beitragsgestaltung ist bei der Unterstützungskasse nicht so flexibel wie bei der Direktzusage.

Die Einzahlungen sind lohn-und einkommenssteuerfrei und bis 2008 bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (4%) auch sozialabgabenfrei.

Die auszuzahlenden Kapital- bzw. Rentenbeträge sind voll zu versteuern.

 

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt mit einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Wenn der Arbeitgeber gewechslt wird und der neue Arbeitgeber diese Versicherung nicht übernimmt, kann der Arbeitnehmer die Versicherung selbst übernehmen. Die Anlage der Gelder ist auf einen maximalen Aktienanteil von 35% beschränkt.

Diese Lebensversicherung wird mit einem Standardsteuersatz (z.Z. 20 %) besteuert.

Die auszuzahlenden Kapitalbeträge sind nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei, während die auszuzahlenden Rentenleistungen mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.

 

Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt bei einer Pensionskasse Verträge für die Arbeitnehmer ab. Pensionskassen sind selbständige Versicherungsunternehmen und unterliegen deshalb der staatlichen Aufsicht. Die Anlage der Gelder ist auf einen maximalen Aktienanteil von 35% beschränkt.

Die Einzahlungen sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (4%) lohn-und einkommenssteuerfrei und bis 2008 auch sozialabgabenfrei. Zusätzliche Einzahlungen (bis zu einer bestimmten Grenze) die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen unterliegen der Pauschalbesteuerung.

Die auszuzahlenden Kapital- bzw. Rentenbeträge sind voll zu versteuern, wenn die Steuerfreiheit in Anspruch genommen wurde. Die auszuzahlenden Kapitalbeträge sind nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei, während die auszuzahlenden Rentenleistungen mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, wenn die Pauschalsteuer in Anspruch genommen wurde.

 

Pensionsfonds

Auf Basis der Entgeldumwandlung werden die Beträge in Fonds eingezahlt (siehe auch Fonds). Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und nicht der Aufsicht nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.

Die Einzahlungen sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (4%) lohn-und einkommenssteuerfrei und bis 2008 auch sozialabgabenfrei.

Die auszuzahlenden Kapital- bzw. Rentenbeträge sind voll zu versteuern, wenn die Steuerfreiheit in Anspruch genommen wurde.

 

Rendite (0)

Die Rendite ist bei der betrieblichen Altersvorsorge von vielen Einflußfaktoren abhängig. Folgende Faktoren spielen u.a. eine Rolle:

  • Steuerbegünstigung der Einzahlungsbeträge, abhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz
  • Besteuerung der Einzahlungsbeträge (z.B. Direktversicherung)
  • Sozialabgaben (bis 2008 gilt die Sozialabgabenbefreiung)
  • Besteuerung der Kapital- bzw. Rentenauszahlung
  • Wertentwicklung der angelegten eingezahlten Beträge
  • Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente
  • Inflation
  • Lebenserwartung des Anlegers bei Rentenauszahlung

Aufgrund der Komplexität dieser Anlageform kann keine Aussage über die Höhe der Rendite im Voraus gemacht werden. Dies kann nur anhand von Modellbeispielen aufgezeigt werden.

Anmerkung: Ist die Steuerersparnis bei den Einzahlungsbeträgen niedriger als die zu erwartende Versteuerung der späteren Rentenauszahlung, dann ist diese Anlageform mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu empfehlen.

 

Risiko (+)

Die betriebliche Altersvorsorge ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder über die Versicherungsaufsicht durch die Anlagebeschränkungen des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes (VAG) abgesichert. Somit ist das (Total-)Ausfallrisiko nahezu Null. Abgesichert sind insbesondere die eingezahlten Beträge, so daß die betriebliche Mindestrente entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgesichert ist.

 

Verfügbarkeit (-)
Die Auszahlung der Beträge erfolgt am Ende der Laufzeit entweder einmalig als Kapitalzahlung (nicht beim Pensionsfond möglich) oder auf monatlicher Basis als Rentenzahlung. Die Verfügbarkeit des Geldes vor Ablauf der Verträge ist nicht möglich.

 

Mehr Informationen erhalten Sie beim BdV.



 

 
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