Risikomanagement [Diplomarbeit Risikomanagement und Business Intelligence]
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Diplomarbeit Risikomanagement  
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Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
Kapitel 2 & 2.1
Kapitel 2.2
Kapitel 2.3
Kapitel 3 & 3.1
Kapitel 3.1.2
Kapitel 3.1.3
Kapitel 3.2 & 3.3
Kapitel 3.4
Kapitel 4 & 4.1
Kapitel 4.2
Kapitel 4.2.3
Kapitel 4.3
Kapitel 4.4
Kapitel 4.4.3
Kapitel 5
Kapitel 6
 
 
Kapitel 2 Risikomanagement  

 

(Auszug aus der Diplomarbeit von Ralph Leipert: "Analytische Informationssysteme als Basis des Risikomanagement der Unternehmung")

2 Risikomanagement

Dem Risikomanagement kommt in einer großen Unternehmung viel Bedeutung zu. Mit der Gesetzesänderung des HGB und des AktG durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 01.07.1998 wird gefordert, daß der Vorstand ge­eignete Maßnahmen zu treffen und insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden1. Dies führt zur Notwendigkeit der Einführung eines Risiko-Management-Systems (RMS) im Unternehmen. Dadurch sollen existenzbedrohennde Signale der Unternehmung frühzeitig erkannt und abgewehrt werden. Eine weitere Funktion des RMS ist das Erkennen, die Kon­trolle und die Bewältigung aller Risiken. Dadurch kommt dem RMS eine Führungsfunktion in der Unternehmung zu. Hierzu sollen im nächsten Kapitel die Begriffe Risiko, Management und Risikomanagement definiert werden. Danach sollen einige Methoden bzw. Konzepte vor­gestellt werden, die sich zur Risikomessung bzw. zur Führungsaufgabe eignen. Dies soll aber nur ein kleiner Ausschnitt derer Methoden sein, die in der Praxis zum Einsatz kommen bzw. in der Theorie beschrieben werden.

2.1 Begriffe, Grundlagen

2.1.1 Risiko

Zum Begriff Risiko finden sich verschiedene Definitionen in der Literatur. Dabei ist die wohl verbreitetste Definition die statistisch-mathematische Risikodefinition als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dem Ausmaß des Ereignisses.

( 2-0) Definition 1: R = P * A

R ... Risiko
P ... Eintrittswahrscheinlichkeit
A ... Ausmaß des Ereignisses

Andere Autoren verstehen unter Risiko, wie auch umgangssprachlich Risiko verstanden wird, die negative Abweichung von einem erwarteten Wert eines Ereignisses. Dabei wird Risiko auch mit Gefahr gleichgesetzt.

Definition 2: Risiko ist die in einem unzureichenden Informationsstand begründete Gefahr einer negativen Abweichung des tatsächlichen Ergebniswertes vom erwarteten Ergebniswert.2

Weitere Überlegungen führen jedoch dahin, daß unter Risiko auch positive Abweichungen vom erwarteten Wert zu verstehen sind.3 Bei einer Investition können auch positive Abwei­chungen vom erwarteten Wert realisiert werden, sei es durch niedrigere Auszahlungen oder durch höhere Einzahlungen in Folgeperioden. Deshalb sollte der Risikobegriff auch Chancen beinhalten, so daß wir einen ganzheitlichen Risikobegriff für weitere Überlegungen verwen­den sollten.

Definition 3: Unter Risiko versteht man die Möglichkeit der Chance des Eintritts einer positi­ven Abweichung von einem erwarteten Wert, wie auch der Gefahr des Eintritts einer negati­ven Abweichung von einem erwarteten Wert.

Diesen Risikobegriff unter Einbeziehung der Chancen und Gefahren nennt man auch Unter­nehmensrisiko bzw. unternehmerisches Risiko.

2.1.2 Risikomanagement

In der Literatur finden wir zumeist die Definition des Risikomanagements als eine Methode zur versicherungstechnischen Abdeckung von negativen Abweichungen vom erwarten Wert.4 Da wir aber im Risiko auch die Chance sehen, daß auch positive Störprozesse hervorgerufen werden können, sollten wir dies auch im Begriff Risikomanagement berücksichtigen. Unter Management wird im weitesten Sinne: „Unternehmensführung“ verstanden.5 Unter Einbezug der Begriffe Risiko und Management kommen wir zu einer Definition des Risikomanage­ments.

Definition: Risikomanagement ist der Führungsprozeß zur Bewältigung der in einer Unter­nehmung entstehenden Risiken.
Unter Bewältigung versteht man in diesem Zusammenhang, die Risiken zu erkennen, zu ana­lysieren, auszuwerten und zu kontrollieren. Das Instrument zur Durchführung des Risikoma­nagements ist ein Risikomanagement-System. Dieses System hat die Aufgabe, die Risiken zu erkennen, zu verarbeiten und gegebenenfalls Maßnahmen gegen Gefahren bzw. für Chancen zu ergreifen. Diese Maßnahmen können versicherungspolitischer Natur, aber auch z.B. ent­scheidungsweisende Berichte für Investitionen sein. Durch das Risikomanagement sollte die Unternehmung gegen unvorhergesehene Risiken abgesichert werden und die Entscheidungen der Unternehmensführung sollten durch Kalkulationen der vorhersehbaren Unternehmensrisi­ken unterstützt werden. Dadurch können Investitionen nicht nur besser kalkulierbar werden, sondern auch die Aufstellung von Zukunftsprognosen kann möglich sein. Das Risikoma­nagement ist somit ein kontinuierlicher Führungsprozeß der Unternehmung unter Einbezie­hung des Risikoaspektes.

Risikomanagement sollte man auch vom Begriff des Krisenmanagements abgrenzen.6 Wäh­rend sich das Krisenmanagement nur mit existenzkritischen Risiken beschäftigt, untersucht das Risikomanagement alle, auch nichtexistenzkritische Störprozesse. Somit kann das Kri­senmanagement als ein Teilprozeß des Risikomanagements angesehen werden. Im folgenden wird jedoch unter Risikomanagement nur die Führungsfunktion der Unternehmung verstan­den, unter Einbezug negativer und positiver Störprozesse. Für eine rein negative Betrachtung des Risikos beim Risikomanagement kann im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen wer­den.

2.1.3 Risikomanagement System (RMS)

Das RMS ist ein Instrument, welches den Risikomanagement-Prozeß unterstützt. Dieses In­strument ist auch seit dem 01.Juli 1998 im § 91 Abs.2 AktG verankert, worin geschrieben steht: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungs­system einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“. Demnach muß eine Unternehmung ein Überwachungssystem zur Bewälti­gung des Risikos einrichten. Dieses Überwachungssystem ist nach der Begründung zur Ver­abschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz des Unternehmens (KonTraG) ein Teil eines RMS7. Hiernach besteht ein RMS aus einem internen Überwachungssystem, einer Controllingabteilung und einem Frühwarnsystem.

Hauptaugenmerk wurde bei der Verabschiedung des KonTragG auf die existenzkritischen Risiken gelegt. Dies hat auch den Hintergrund, daß in den letzten Jahren viele Unternehmen in Konkurs gegangen sind, obwohl die existenzbedrohende Signale hätten rechtzeitig erkannt werden können. Das Überwachungssystem hat für die Unternehmensleitung die Funktion der Information und der Sicherung, während die Frühwarnsysteme spezielle Informationssysteme sind, mit deren Hilfe existenzbedrohende Risiken aufgedeckt und ausgewertet werden können. Das Controlling hat die Aufgabe die Unternehmensabläufe zu überwachen. Unter Controlling versteht man jedoch nicht nur Kontrolle, sondern auch Steuerung, Planung und Informations­versorgung.

Zusammen decken diese drei Systeme den gesamten Risikomanagementprozeß ab. Eine de­taillierte Abhandlung der RMS würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, so daß im folgen­den nur noch die Methoden der Risikomessung und Risikobewertung abgehandelt werden. Diese Methoden können in allen drei Teilsystemen zur Anwendung kommen, so daß im ein­zelnen auch nicht mehr auf die Teilsysteme eingegangen werden muß.


1 Vgl.: § 91 Abs. 2 AktG (1998)

2 Vgl.: Brakensiek, T. (1991), S.11ff; Mülhaupt, L. (1980) S.188

3 Vgl.: Grünig, R. N. (1996), S.11

4 Vgl.: Wartensleben, H. (1978), S.325

5 Vgl.: Grünig, R. N. (1996), S.14 ff

6 Vgl.: Schuy, Axel (1989), S.33

7 Vgl.: Lück, Prof. Dr. Dr. H. c. Wolfgang (1/2 1998), S. 8



 
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