Die Kreditaufnahme für eine Immobilie mit Fremdnutzung unterscheidet sich von der Kreditaufnahme für eine Immobilie mit Eigennutzung nicht grundlegend, aber doch in einigen Punkten deutlich. Bei einer fremdgenutzten Immobilie gelten andere steuerliche Regelungen, als bei einer eigengenutzten Immobilie. Die Kosten (Instandhaltung, Reparatur, Kredit) für eine fremdgenutzte Immobilie können mit den Einnahme (z.B. Mieteinnahmen) verrechnet werden und die Differenz aus Einnahmen und Kosten sind einkommenssteuerrelevant.

Aufgrund der steuerlichen Regelung, kann es durchaus Sinn machen, daß der Eigenkapitalanteil für den Kauf der Immobilie, anstatt möglichst hoch, möglichst nierig sein soll. Wenn beispielsweise bei der Finnazierung der Immobilie die zu zahlenden Kreditzinsen deutlich niedrig sind und eine sehr lange Laufzeit von z.B. 20 Jahren (inklusive Zinsfestschreibung) vereinbart wird, dann kann diese Kreditaufnahme ein sinnvolles Steuersparmodell darstellen. Hinweis: Sie sollten unbedingt vor einem Kauf einer Immobilie mit Fremdnutzung und einer hohen Kreditaufnahme eine Steuerberatung hinzuziehen und anhand von mehreren Modellrechnungen die beste Finanzierungsmethode vorschlagen lassen.

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