Finanzierungsbedarf
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Ermittlung des Finanzierungsbedarfes  

 

Der Finanzierungsbedarf für das Eigenheim setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Gesamtkosten (Immobilienkosten plus Nebenkosten) minus vorhandenes Eigenkapital plus Sicherheitsrücklagen

 

Gesamtkosten

 

  • Grundstückskosten
  • Grundstückserschließungskosten (z.B. Wasser, Strom, Straße)
  • Hausbaukosten beim Neubau vs. Kaufpreis beim Hauskauf
  • Instandhaltungskosten / Reparaturkosten / Renovierungskosten / Ausbaukosten während der Finanzierungsphase
  • Nebenkosten für den Erwerb der Immobilie / Grundstück
    • Grunderwerbssteuer ca. 3,5 % auf den Objektpreis,
    • Maklerkosten ca. 3,5 %
      • je nach Wohnort gelten unterschiedliche Regelungen
      • Maklerkosten sind manchmalauch Verhandlungssache,
    • Notar- und Grundbucheintragungen ca. 1,5 %,
    • Gutachter für Hausbewertung

 

 

vorhandenes Eigenkapital

 

  • Bargeld zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbes
  • Bestimmte Geldanlageformen wie z.B. Wertpapiere sollten entweder gar nicht oder nur mit hohen Abschlägen gegenüber dem aktuellen Marktwert berücksichtigt werden. Erst nach dem Verkauf dieser Wertpapiere sollte der wahre Wert festgelegt werden. Ausgewählte Geldanlageformen sollten wie folgt bewertet werden:
    • Bewertung mit 100%
      • Geldmarktfond
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Sparbuch
    • Bewertung mit 90 %
      • Anleihen
      • Rentenfond
      • Immobilienfond
    • Bewertung mit 50 % oder weniger

      Aktien

      Altienfond

  • Sparanteil eines fälligen Bausparvertrages, falls dieser Vertrag für die Finanzierung verwendet werden soll
  • Eigenleistungsanteil an Kostenbestandteilen (z.B. Selbstdurchführung von Reparaturen)

 

Sicherheitsrücklagen

 

Sicherheitsrücklagen dienen zu folgenden zwei Zwecken

  1. unvorhersehbare Ausgaben für die Immobilie: Für diese Ausgaben sollte immer ein fester Betrag in einer sicheren und schnell verfügbaren Anlageform zurückgelegt werden. Die Höhe hängt von den Umständen des Finanzierers ab, insbesondere die Preisklasse und die Wahrscheinlichkeit der notwendigen Reparatur z.B.:
    • Heizungsreparatur
    • Dachreparatur
    • Glasschaden, der nicht durch Versicherungen abgedeckt ist.
    • Wasserschaden, der nicht durch Versicherungen abgedeckt ist
  2. vorhersehbare Ausgaben für die Immobilie: Entweder wird dieser Betrag in voller Höher in einer sicheren Geldanlageform zurückgelegt, oder dieser Betrag wird über einen längeren Zeitraum regelmäßig angespart. Nur wenn der vollständige Betrag zurückgelegt wird, dann zählt dieser Betrag in diese Kategorie.

 

 

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