Die Ermittlung der monatlichen Belastung zur Tilgung des Kredites und zur Zahlung der Zinsen kann sich ab einem bestimmten Punkt sehr komplex gestalten. Die Komplexität ist davon abhängig, wie stark der monatliche Bedarf an die Grenzen des Finanzierungsspielraumes des Finanzierers geht. In dem folgenden Stufenmodell wird der frei zur Verfügung stehende Betrag systematisch berechnet. Die monatliche Belastung berechnet sich dann wie folgt:
Frei zur Verfügung stehender Betrag
minus
regelmäßige Nebenkosten für die Immobilie
minus
Sicherheitsrücklagen (siehe auch vorheriges Kapitel Sicherheitsrücklagen im Bereich Finanzierungsbedarf)
entspricht der maximalen monatliche Belastung
Frei zur Verfügung stehender Betrag
- Stufe 1: monatliche Warmmietezahlung der aktuell bewohnten Immobilie / Wohnung.
- Stufe 2: zusätzliche Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Ansparbeträge für das Eigenkapital
- Stufe 3: zusätzliche Berücksichtigung von Beträgen, die aktuell in andere Dinge investiert werden, die nicht lebensnotwendig sind. Hierzu gehört u.a. (Luxus-) Urlaub, (Luxus-) Auto, Hobbies, (Luxus-) Konsum.
Nebenkosten für die Immobilie
- Feuer- bzw. Gebäudeversicherung
- Wartungskosten für die Heizungsanlage
- Grundbesitzabgaben (Höhe ist von der Gemeinde abhängig)
- Grundstückspflege, z.B. Beplanzung und Pflege des Gartens
- Wohnnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
Sicherheitsrücklage für vorhersehbare Ausgaben für die Immobilie
- Entweder wird dieser Betrag in voller Höher in einer sicheren Geldanlageform zurückgelegt, oder
- dieser Betrag wird über einen längeren Zeitraum regelmäßig angespart. Nur wenn die Beträge regelmäßig angespart werden, zählen diese Beträge in diese Kategorie.
Wichtig bei der Ermittlung der monatlichen Belastung ist außerdem, dass der frei zur Verfügung stehende Betrag versicherungstechnisch (Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung / Lebensversicherung) gegen Risiken abgesichert ist (siehe auch Versicherungen).

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